Aus den zahlreichen FG-Urteilen wurden im Folgenden wieder die für die Praxis wichtigsten Entscheidungen aus dem 4. Quartal 2023 zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, sollten Sie die einzelnen Verfahren weiter im Auge behalten.
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Eine Statusfeststellung für eine zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach beendete Tätigkeit ist möglich. Sie ist aber nicht uneingeschränkt zulässig. Zwar geht das Verfahren grundsätzlich von einer zeitnahen ...
Die vom Senat für BAG und MVZ entwickelten Grundsätze sind auf andere Formen kooperativer Berufsausübung zu übertragen und gelten auch für Einzelärzte mit angestellten Ärzten, jedenfalls soweit die Anstellung nicht im Rahmen eines sog Job-Sharing i. S. d. § 101 Abs 1 S. 1 Nr 5 SGB V erfolgt. Bei einem Vertragsarzt, der angestellte Ärzte beschäftigt, ist - ebenso wie bei BAG oder MVZ - zwischen der Arztpraxis und dem einzelnen dort tätigen Arzt zu differenzieren. Für die Anwendung der Regelungen über ...
Leistungen einer Einrichtung zur ambulanten Rehabilitation zur „Erweiterten Ambulanten Physiotherapie“ (EAP) sind von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG befreit (FG Düsseldorf 18.8.
Das FG Niedersachsen (25.5.23, 4 K 186/20, Rev. zugel.) hat geurteilt, dass ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn („Spekulationsgewinn“) entstehen kann, wenn sich der Anteil eines GbR-Gesellschafters aufgrund ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
In vielen Steuerkanzleien wird bei der KI-Nutzung Potenzial verschenkt. Das IWW-Webinar am 07.07.2026 zeigt Ihnen, wie Sie von der isolierten Nutzung einzelner Tools zu einer sinnvollen Integration in Ihre Prozesse kommen. Mit konkreten Beispielen und direkt nutzbaren Praxis-Impulsen!
Betriebsveräußerung und -aufgabe optimal gestalten
Die Gestaltung von Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben ist alles andere als trivial. Mit der Sonderausgabe von GStB Gestaltende Steuerberatung haben Sie das Rüstzeug für eine souveräne Beratung. Profitieren Sie von aktuellen Strategien, konkreten Handlungsanleitungen und Praxisbeispielen.
Honorare, die ein Architekt seiner eigenen GmbH in Rechnung stellt, fließen ihm bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit zu, wenn er die GmbH beherrscht, also zu mehr als 50 % an ihr beteiligt ist. Das FG Rheinland-Pfalz (11.5.22, 2 K 1811/17, Rev. BFH VIII R 16/23) hat dies auch im Fall eines nicht beherrschenden Gesellschafters bejaht, weil der Mehrheits- und der Minderheitsgesellschafter bei der Rechnungstellung zusammengewirkt haben, so dass gleichgerichtete Interessen unterstellt werden können.