§ 29b AO legitimiert die Finanzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffende Maßnahmen personenbezogene Daten zu verarbeiten. Die Vorschrift genügt den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 der DS-GVPO und verletzt nicht das unionsrechtliche Normwiederholungsverbot. Sie verstößt weder gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 d GG) noch gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 8 Abs. 1 ...
Selbst wenn für einen Einnahmen-Überschussrechner aus § 146 Abs. 1 S. 1 AO eine Pflicht zur Einzelaufzeichnung ableitbar wäre, wäre diese im Streitfall aus Zumutbarkeitsgründen suspendiert. § 146 Abs. 1 S.
Ein Zahnarzt, der als „Pool-Arzt“ im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt.
Veräußert der Mitunternehmer seinen Anteil, kann der anteilig auf begünstigte Anlagegüter entfallende Gewinn in eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG eingestellt werden. Die Rücklage wird in einer Sonderbilanz des ausscheidenden Gesellschafters ausgewiesen. Die spätere Auflösung einer solchen Rücklage führt zu nachträglichen gewerblichen Einkünften des ehemaligen Gesellschafters i. S. d. § 24 Nr. 2 EStG (BFH 12.7.23, X R 14/21).
Seit 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale in § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG gesetzlich verankert und im Vergleich zur vorherigen Regelung erheblich modifiziert. Dafür wurden die Abzugsvoraussetzungen für ein häusliches ...
Die Abgabe einer Zahnarztpraxis ist ein entscheidender Schritt im Berufsleben eines Zahnarztes. Doch dieser Prozess erfordert eine sorgfältige Planung und Analyse. In diesem Beitrag beleuchten wir die Bedeutung der ...
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Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
Ein beratend tätiger Betriebswirt erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die erklärten Verluste innerhalb der Anlaufphase von fünf Jahren waren vorliegend anzuerkennen, da der Kläger ein belastbares und dem Grunde nach geeignetes Betriebskonzept vorgelegt hat, um zukünftig Gewinne zu erwirtschaften, und darlegen konnte, dass er Maßnahmen zur Erzielung von Gewinnen ergriffen hat (FG Münster 13.6.23, 2 K 310/21).