In diesem Beitrag sollen einige Ergebnisse aus der 2013 erschienenen „Kostenstrukturerhebung bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten 2011“ des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 2 / Reihe 1.6.1., Unternehmen und Arbeitsstätten) herausgegriffen und näher beleuchtet werden.
Beim Tod eines Partners einer Gemeinschaftspraxis sind viele Rechtsfragen zu beantworten. Neben zulassungsrechtlichen Fragestellungen kommt es entscheidend auf Regelungen im Gesellschaftsvertrag an. Wie immer nach einem ...
Die Flucht in Immobilien-Sachwerte ist wieder ein Thema. Doch wie reagiert der Markt, wenn die Nachfrage nach rentablen Objekten das Angebot übersteigt? Über steuerliche Gestaltungen mittels erhöhter Abschreibungen ...
Der Investitionsabzug nach § 7g Abs. 1 EStG muss zu Lasten des Steuerpflichtigen für die Berechnung der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a S. 2 EStG gewinnmindernd berücksichtigt werden (FG Münster 18.6.13, 2 K 1040/12 F).
Die Zulassungsgremien sind bei der Auswahlentscheidung verpflichtet, die in § 103 Abs 6 S. 2 SGB V angesprochenen „Interessen“ der in der Praxis verbleibenden Ärzte zu gewichten. Je deutlicher sich der Eindruck ...
Der Investitionsabzug ist nicht nur dann rückgängig zu machen, wenn gar keine Investition erfolgt, sondern auch dann, wenn ein anderes Wirtschaftsgut als dasjenige, das bei Vornahme des Investitionsabzugs benannt ...
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft sind stark in Bewegung. Der neue IWW-Falldialog Umsatzsteuer am 30.11.2026 bringt Sie auf den aktuellen Stand. In hoher Interaktion mit den Referentinnen erarbeiten Sie praktische Handlungsempfehlungen am konkreten Fall.
Welche KI-Themen sollte Ihre Kanzlei jetzt angehen? Das IWW KI-Onlineforum am 07.12.2026 bietet konkrete Antworten. Experten aus verschiedenen Fachrichtungen zeigen strategische Handlungsfelder auf und geben praktische Impulse für die Kanzlei von morgen.
Unternehmertestament: So gestalten Sie rechtssicher
Die Gestaltung von Unternehmertestamenten ist komplex, denn Steuer-, Zivil- und Gesellschaftsrecht greifen eng ineinander. Das IWW-Webinar am 12.11.2026 zeigt Ihnen praktikable Wege auf, mit denen Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Mandanten finden.
Durch das Einreichen eines (nachträglich erstellten) Jahresabschlusses i.S. des § 4 Abs. 1 EStG kann ein zuvor erklärter Wechsel der Gewinnermittlungsart vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung wirksam widerrufen werden. Hierin liegt kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart, wenn dadurch lediglich die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angewandte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG fortgeführt wird (FG Niedersachsen 16.10.13, 9 K 124/12, Rev. BFH IV R 39/13).