Nachdem der BGH (16.10.14, III ZR 85/14, PFB-Nachricht vom 18.5.15) einem Honorararzt den Anspruch auf Liquidation aus einer Wahlleistungsvereinbarung versagt hatte, war die Befürchtung aufgekommen, dass Honorarärzte grundsätzlich keinen Anspruch darauf haben. Diesen Eindruck hat das BVerfG (3.3.15, 1 BvR 3226/14) jedoch zerstreut. Dennoch ist die Unsicherheit geblieben, darf der Honorararzt nun oder darf er nicht. Der Beitrag zeigt, nach einem kurzen Exkurs zu den beiden Entscheidungen, zwei mögliche Wege zu ...
Bei Beweiserhebung durch Sachverständige ist § 82 FGO i.V. mit §§ 386 bis 414 ZPO) zu beachten. Insbesondere muss nach § 404a Abs. 3 ZPO bestimmt werden, welche (streitigen) Tatsachen der Sachverständige der ...
Liegen die verschiedenen Einsatzstellen eines freiberuflichen Dozenten nicht innerhalb eines in sich geschlossenen, nicht weit auseinandergezogenen und überschaubaren Gebiets, sondern sehr weit auseinander in ...
Sieht eine Rangrücktrittsvereinbarungen vor, dass eine Befriedigung der Forderung „aus einem künftigen Bilanzgewinn oder einem Liquidationsüberschuss verlangt werden kann“ ist die Verpflichtung nicht nach § 5 Abs. 2a EStG gewinnwirksam auszubuchen (FG Köln 26.3.15, 10 K 3777/09; Rev. BFH I R 25/15).
Vom 12. bis 15.5.15 hat in Frankfurt der 118. Deutsche Ärztetag stattgefunden. Beschlossen wurden u. a. Änderungen der (Muster-)Berufsordnung. Der Beitrag geht zudem ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf einige aus ...
Nach Beendigung der GbR sind die früheren Gesellschafter grundsätzlich gehindert, ihre Ansprüche gegen die Gesellschaft oder gegeneinander isoliert geltend zu machen. Die Forderungen sind vielmehr als ...
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Bei der Beratung von Ärzten und Psychotherapeuten kommt es immer wieder zu Problemen rund um den Verkauf der kassenärztlichen Zulassung. Das beginnt bereits damit, dass die Kassenzulassung wegen der sozialrechtlichen Regeln nicht veräußerbar ist (vgl. z.B. Lindenau PFB 14, 147; Christmann/Derlath PFB 06, 155). Die einkommensteuerlichen Besonderheiten (Abschreibung, Veräußerungsfreibetrag, ermäßigter Steuersatz) sind den Ärzten vielleicht noch ansatzweise bekannt. Die Umsatzsteuer dagegen nicht n – Grund ...