Wer Zahnärzten einen Werbeflyer zur Auslage in der Praxis zur Verfügung stellt, in dem für den Kauf von elektrischen Zahnbürsten damit geworben wird, dass der Werbende nicht nur einen Rabatt auf den Preis der Zahnbürste gewährt, sondern auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bzw. Zahnaufhellung bis zu 50 EUR bzw. 100 EUR erstattet werden, verstößt je nach den Umständen nicht gegen § 21 Abs. 1, 4 MBO-Z (OLG Hamburg 14.4.20, 3 W 17/20, Beschluss).
Sieht die Studienordnung einer Universität vor, dass Studierende einen Teil des Studiums an einer anderen (weiteren) Hochschule (hier Auslandssemester) absolvieren können bzw. müssen, wird an der anderen Hochschule ...
Bei Berechnung eines Aufgabegewinns ist der Buchwert des Arbeitszimmers auch dann maßgebend, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen (insbesondere der AfA) zuvor nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG beschränkt war.
Auch eine ärztliche Gemeinschaftspraxis, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, darf Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Sponsoring von Sportlern stehen, als Betriebsausgaben abziehen (BFH 14.7.20, VIII R 28/17).
Das FG darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die unter Verwendung ...
Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Die Abgabe der ESt-Erklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe auslösen (BFH 16.6.20, VIII R 29/19).