Die gemäß § 21 Abs. 3 FVG erfolgende Anordnung der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des FA ist nicht aufgrund des Bestehens von Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde rechtswidrig (BFH 20.10.22, III R 25/21).
Die Heranziehung von Ärzten im Rahmen einer Beratungshotline kann auch dann als abhängiges Beschäftigungsverhältnis erfolgen, wenn die Ärzte die Bereitschaftsdienste in ihrem häuslichen Umfeld verrichten (LSG ...
Überlässt der Steuerpflichtige die Wohnung nicht ausschließlich einem einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kind (oder mehreren einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern) unentgeltlich zur Nutzung, ...
Scheidet ein Gesellschafter, der rechtskräftig eine Anstellungsgenehmigung innehat, aus der BAG aus, so steht die Anstellungsgenehmigung diesem Gesellschafter und nicht der BAG zu. Da die BAG nie Inhaberin der Anstellungsgenehmigung war, kann die Genehmigung auch nicht bei der BAG „verbleiben“ (LSG Bayern 30.3.22, L 12 KA 14/19).
Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a S. 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten ...
Ärzte können Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation künftig – als Folgeverordnung, nicht als erstmalige Verordnung ! – auch per Videosprechstunde verordnen.
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
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§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ist entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen. Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen „Kurse belehrender Art“ i. S. v. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL i.V.m. Art. 44 S. 1 Alt. 2 MwStVO). Für die Steuerfreiheit als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung kommt es nicht ...