02.06.2017 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuer
Das Umsatzsteuergesetz sieht für Unternehmer mit nur geringen Umsätzen, eine Erleichterung in Form der Kleinunternehmer-Regelung vor. Die für ihre Umsätze geschuldete Steuer wird nicht erhoben. Damit sich kein Steuerausfall ergibt, darf der Unternehmer in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Er ist darüber hinaus vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Diese an sich als Begünstigung ausgestaltete Regelung kann jedoch dann für den Unternehmer zu einem Nachteil führen, wenn ...
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02.06.2017 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuer
Nach § 19 UStG gelten für den Kleinunternehmer Umsatzgrenzen für den Umsatz des Vorjahres (17.500 EUR) und für den voraussichtlichen Umsatz des Vorjahrs (50.000 EUR). Allerdings ist nicht jede Art von Umsatz für das Erreichen der Grenzen maßgeblich. Das eröffnet Gestaltungsspielräume.
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02.06.2017 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuer
Bei Unternehmern mit geringen Jahresumsätzen verzichtet das Umsatzsteuerrecht aus Vereinfachungsgründen auf die Erhebung der Umsatzsteuer. Zu diesem Zweck knüpft die „Kleinunternehmerregelung“ in § 19 UStG sowohl an den Vorjahresumsatz, als auch an den prognostizierten Umsatz des laufenden Jahres an.
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02.06.2017 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuer
Unternehmern, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, gewährt das UStG eine Erleichterung vor. Bei ihnen wird die für die ausgeführten Umsätze geschuldete Steuer nicht erhoben. Da diese Regelung nicht nur Vorteile hat, bietet § 19 Abs. 2 UStG die Option, auf die Anwendung zu verzichten. Der Unternehmer unterliegt dann – bindend für fünf Jahre – der Regelbesteuerung, kann den Vorsteuerabzug geltend machen und Rechnungen mit Umsatzsteuer erteilen.
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02.06.2017 · Nachricht aus PFB · Bilanzierung
Wird ein Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an den Neugesellschafter abgetreten, ist für diesen eine eigene Sonderbilanz zu erstellen, während die Sonderbilanz des Altgesellschafters aufzulösen ist (BFH 16.3.17, IV R 1/15).
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26.05.2017 · Fachbeitrag aus PFB · Umsatzsteuer
Der EuGH (4.5.17, C-274/15) rügt in einem Fall aus Luxemburg die zu großzügige Umsetzung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Dabei geht es um die Steuerbefreiung für Dienstleistungen, die von Gemeinschaften gegenüber ihren Mitgliedern erbracht werden. Doch auch das deutsche Umsatzsteuerrecht könnte hier zu großzügig sein. Betroffen wären im Heilberufe-Bereich z. B. Praxis- und Apparategemeinschaften.
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22.05.2017 · Fachbeitrag aus PFB · IWW-Webinare
Es ist wieder so weit, hier kommen die Termine für Ihre Fortbildung mit unseren Webinaren im nächsten Quartal. Bilden Sie sich bequem und kompetent fort und nutzen Sie die Möglichkeit, mit unseren Experten in Kontakt zu treten. Das erwartet Sie im nächsten Quartal:
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19.05.2017 · Fachbeitrag aus PFB · Finanzverwaltung
Das BMF (20.3.17, IV C 6 - S 2139-b/07/10002-02) hat die bisherige Verwaltungsanweisung zu den Voraussetzungen und zur praktischen Umsetzung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) an die geänderte Gesetzeslage durch das StÄndG 2015 angepasst und dabei die aktuelle Rechtsprechung des BFH berücksichtigt. Darüber hinaus geht dieser Beitrag auf ein älteres Schreiben des BMF (15.1.16, IV C 6 - S 2139-b/13/10001) zu den Voraussetzungen für die Aufstockung ein.
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19.05.2017 · Fachbeitrag aus PFB · Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat den mehr als zehn Jahre alten Realteilungserlass erstmals inhaltlich angepasst. In der aktuellen Fassung vertritt das BMF (20.12.16, IV C 6 - S 2242/07/10002: 004, BStBl I 17, 36) zwar nach wie vor die Auffassung, die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern in ein anderes Gesamthandsvermögen zu Buchwerten sei nicht möglich. Es gleicht seine Auffassung allerdings insbesondere in einem Punkt im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Gesellschaftern an die ...
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19.05.2017 ·
Sonderausgaben aus PFB · Downloads · Steuergestaltung
Die Sonderausgabe zeigt auf, welche Wege bei Realteilung und Investitionsabzugsbetrag heute gefahrlos gegangen werden können und bei welchen Gestaltungen ein Risiko besteht – und das anhand von vielen Beispielen, kleinen Musterfällen und mit übersichtlichen Grafiken. Grundlage ist jeweils ein aktuelles Schreiben des BMF, das die Haltung der Finanzverwaltung beschreibt. Die Beiträge der Sonderausgabe geben dann eine Einschätzung, welche offenen Frage geklärt sind und welche nicht.
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