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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Entwurf für ein Digitale Versorgung-Gesetz (DVG)

    | Seit dem 15.5.19 liegt der Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation vor. Mit dem Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitsbereich vorangebracht werden. |

     

    Zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten zielt das Gesetz insbesondere darauf ab,

     

    • digitale Gesundheitsanwendungen zügig in die Versorgung zu bringen,
    • mehr Leistungserbringer (z. B. in der Pflege) an die Telematikinfrastruktur anzubinden,
    • weitere Anwendungen, wie z. B. den Impfausweis, in die elektronische Patientenakte zu integrieren und die Versicherten bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte zu unterstützen,
    • die Anwendung von Telemedizin zu stärken, z. B. durch die Ausweitung von Telekonsilien und eine Vereinfachung der Durchführung von Videosprechstunden,
    • Verwaltungsprozesse durch Digitalisierung zu vereinfachen,
    • Krankenkassen mehr Möglichkeiten zur Förderung digitaler Innovationen zu geben,
    • den Innovationsfonds mit 200 Mio. EUR pro Jahr fortzuführen und weiterzuentwickeln sowie
    • ein Verfahren zur Überführung erfolgreicher Ansätze aus Projekten des Innovationsfonds in die Regelversorgung zu schaffen.

     

    Damit soll sichergestellt werden, dass innovative Lösungen schneller Eingang in die Versorgung finden, um eine qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftliche medizinische und pflegerische Versorgung jetzt und in Zukunft zu gewährleisten.

    Quelle: ID 45947804

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