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Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die Mitunternehmer einer GbR
| Das einem Mitunternehmer gewährte Stipendium ist als Sonderbetriebseinnahme i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG zu erfassen, wenn die durch das Stipendium geförderte Tätigkeit des Mitunternehmers im Rahmen der Mitunternehmerschaft mit deren Mitteln betrieben wird (BFH 25.3.21, VIII R 47/18). |
Der Grundsatz von Treu und Glauben hindert das FA nicht daran, Stipendienzahlungen, die es bei der Einkommensteuerveranlagung eines Mitunternehmers (rechtsirrig) als steuerfreie Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 44 EStG angesehen hat, später in einem gemäß § 181 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 173 Abs. 1 AO geänderten Feststellungsbescheid als Sonderbetriebseinnahmen des Mitunternehmers zu erfassen.
Quelle: ID 47481055