· Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt
Wichtige Entscheidungen für die Freiberufler-Beratung
| In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden. |
1. Reichweite der Abzugsbeschränkung für noch nicht verrechnete Verluste aus einer typisch stillen AG-Beteiligung
Nach einer Entscheidung des FG München (24.10.24, 7 K 776/21, Gerichtsbescheid; Rev. BFH XI R 28/24) kommt es nicht zu einem Untergang von noch nicht verrechneten laufenden Verlusten einer Kapitalgesellschaft aus typisch stiller Gesellschaft an einer Kapitalgesellschaft im Veranlagungszeitraum der Beendigung der stillen Gesellschaft.
Nach Auffassung des FG ist die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG vielmehr verfassungskonform dahin gehend auszulegen, dass im Fall der Veräußerung oder Aufgabe der stillen Beteiligung in einem ersten Schritt eine Verrechnung bislang noch nicht verrechneter Verluste aus der stillen Beteiligung i. S. d. § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG mit einem Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe dieser stillen Beteiligung erfolgt. Sollte nach einer solchen Verrechnung ein noch nicht verrechneter Verlust i. S. d. § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG verbleiben, sei dieser in einem zweiten Schritt als nicht mehr an die Regelungen des § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG gebundener Verlust mit den übrigen Einkünften des stillen Gesellschafters im Rahmen des horizontalen und vertikalen sowie periodenübergreifenden Verlustabzugs zu verrechnen, um einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten endgültigen Untergang dieser Verluste zu verhindern.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig