Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Digitalisierung

    Der verpflichtende Dienst zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM) kommt!

    | Spätestens ab dem 1.1.21 müssen alle Praxen den Dienst zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM) nutzen, da von diesem Zeitpunkt an AU-Bescheinigungen den Krankenkassen via KIM übermittelt werden müssen. Darüber hinaus können Leistungserbringer und andere Akteure des Gesundheitswesens mit KIM z.B. Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder und Abrechnungen sicher austauschen. Die gesamte digitale Kommunikation im Medizinwesen soll künftig ausschließlich über KIM erfolgen.Der Versand medizinischer Daten per Post, Fax oder E-Mail wird also bald der Vergangenheit angehören. |

     

    Funktion und Vorteile

    Der Dienst funktioniert wie ein besonders gesichertes, verschlüsseltes EMail- Programm. So kann ein Facharzt den Arztbrief an den überweisenden Allgemeinarzt direkt in seiner Praxissoftware verfassen. Den Allgemeinmediziner wählt er dabei als Empfänger aus dem Adressregister seiner Praxissoftware bzw. aus dem KIM-Adressbuch aus. Dann wird der Arztbrief verschlüsselt über die TI an den Allgemeinmediziner gesendet.

     

    Die Vorteile dabei sind vielfältig: Die Übermittlung sensibler Daten erfolgt direkt geschützt und vertraulich; Einblicke und Manipulationen Dritter sind ausgeschlossen. Die Identitäten der Teilnehmer im Adressbuch sind verifiziert. Die Suche nach Adressen, sog. Medienbrüche und Portokosten entfallen.

     

    Freie Anbieterauswahl

    Nutzer können künftig zwischen verschiedenen Anbietern für KIM-Dienste wählen, die allesamt mit der vorhandenen (Praxis-)Software kompatibel sein sollen. Die KBV bietet Vertragsärzten und Psychotherapeuten künftig einen eigenen KIM-Dienst namens kv.dox an, der im Sommer 2020 bereitstehen soll. Als „sicheres Verfahren zur Übermittlung medizinischer Dokumente“ gemäß § 291b Abs. 1e SGB V wird der Kommunikationsdienst dann demnächst Vergütungsvoraussetzung. Bereits ab Juli 2020 dürfen Versand und Empfang von eArztbriefen grundsätzlich nur noch vergütet werden, wenn sie mittels KIM erfolgen. Je Arzt und Quartal ist eine Vergütung von 23,40 EUR vorgesehen. Für die Einrichtung des Dienstes zahlen die Krankenkassen einmalig 100 EUR je Arztpraxis sowie 530 EUR für das notwendige Konnektor-Update.

     

    Strukturförderpauschale

    Ab Juli 2020 wird die Verwendung von eArztbriefen mit einem EBM-Punkt (10,99 Cent) pro Arztbrief zusätzlich gefördert. Im Übrigen können bereits an einen Kommunikationsdienst wie KV-Connect angeschlossene Praxen diesen übergangsweise nutzen. Die Nutzung wird dann maximal noch sechs Monate lang, nachdem der erste KIM-Dienst auf den Markt kommt, vergütet.

     

    von RA Tim Hesse und Dipl.-Jur. Aida Muratagic, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    Quelle: ID 46638016

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents