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  • · Fachbeitrag · 19. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung

    Strategien für die steuer- und rechtliche Beratung in der Ärztebranche

    von RAin und FAin für MedizinR Dina Gebhardt, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, und RA und FA für MedizinR Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund

    | Beim 19. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung 2025 standen praxisnahe und aktuelle Empfehlungen für die steuerliche und rechtliche Betreuung von Ärztinnen und Ärzten im Fokus. Neben einem Überblick über die jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen und steuerliche und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wurden auch Herausforderungen in der Beratung umfassend behandelt. Der Kongress bot nicht nur praktische Lösungsansätze, sondern auch eine hervorragende Plattform für den fachlichen Dialog unter Expertinnen und Experten. |

    1. Rechtliche Entwicklungen in der Heilberufe-Beratung

    Professor Dr. Bernd Halbe präsentierte zahlreiche aktuelle Gerichtsurteile im Bereich des Medizinrechts.

     

    • Rechtsprechung
    • SG München (29.2.24, S 49 KA 5037/23): Die zahnärztliche Leitung ist für ein MVZ obligat. Fällt die Leitung aus, muss zwingend ein Vertreter benannt werden; sonst drohen komplette Honorarverluste zulasten des MVZ.

     

    • SG München (11.7.24, S 28 KA 95/22): Ein ärztlicher Leiter muss nicht in MVZ-Filiale tätig sein. Für eine solche Auflage gibt es keine gesetzliche Grundlage.

     

    • AG Neu-Ulm (26.6.24, 2 Ls 106 Js 10145/22): Ein Allgemeinmediziner, der nachträglich frei erfundene Anamneseprotokolle und Behandlungen bei der Abrechnung erfasst, gibt eine wahrheitswidrige Sammelerklärung ab und macht sich dadurch wegen Betruges strafbar.

     

    • BGH (4.4.24, III ZR 38/23): Die GOÄ ist auch für juristische Personen bei ambulanten ärztlichen Leistungen zwingend anzuwenden; eine Pauschalabrechnung ohne GOÄ-Bezug ist rechtswidrig.

     

    • BSG (6.3.24, B 6 KA 23/22 R): Honorarkürzungen bei Nichtteilnahme an der Telematikinfrastruktur sind zulässig. Diese stellen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar.

     

    • OLG Frankfurt (21.12.23, 21 W 91/23): Die Erbeinsetzung eines Arztes durch einen Patienten führt nicht zur Nichtigkeit des Testaments. Die MBO-Ä richtet sich an Ärzte, nicht aber an Dritte, die grundsätzlich der Testierfreiheit unterliegen. Die Rechtsbeschwerde zum BGH ist zugelassen.