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  • · Fachbeitrag · Bewertungsportale

    Zahnarzt mach Kollegen auf Bewertungsportal schlecht

    | In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wurde es einem Zahnarzt untersagt, schlechte Fake-Bewertungen bei Konkurrenten zu hinterlassen (OLG Stuttgart 13.2.19, 4 U 239/18, Beschluss). |

     

    In diesem Fall hatte der rufgeschädigte Zahnarzt einen Verdacht, wer ihn auf dem Portal schlecht machen wollte. Mittels eines Sprachgutachtens konnten überzufällige Ähnlichkeiten zwischen den positiven und negativen Bewertungen nachgewiesen werden. Falls es nicht möglich ist, den Verursacher direkt anzugehen, bleibt der Umweg über das Bewertungsportal. Denn der Betreiber eines Ärztebewertungsportals kann im Rahmen der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten gehalten sein, von dem Patienten, der die anonyme Bewertung abgegeben hat, zu verlangen, eine Auskunft gemäß § 305 SGB V vorzulegen um zu prüfen, ob der Patient tatsächlich bei dem Arzt in Behandlung war (LG Braunschweig 28.10.18, 9 O 2616/17, PFB Nachricht vom 8.1.19). |

    Quelle: ID 45773127

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