08.01.2019 · Fachbeitrag · Bewertungsportale
Prüfpflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals
Der Betreiber eines Ärztebewertungsportals kann im Rahmen der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten gehalten sein, von dem Patienten, der die anonyme Bewertung abgegeben hat, zu verlangen, eine Auskunft gemäß § 305 SGB V vorzulegen um zu prüfen, ob der Patient tatsächlich bei dem Arzt in Behandlung war (LG Braunschweig 28.10.18, 9 O 2616/17).
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