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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (August 2018)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

    Im Einzelnen:

     

    • Vorsteuervergütung: 1. Genügt die eindeutige Bezugnahme in einer Rechnung auf nicht beigelegte Rechnungen, zu denen Umsatzsteuer nachberechnet wurde, den formalen Anforderungen an den Vorsteuerabzug? 2. In welchen Fällen gilt eine gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV (in der bis zum 29. Dezember 2014 geltenden Fassung) beizufügende Rechnung als vorgelegt? (FG Köln 15.2.18, 2 K 1386/17; Rev. BFH V R 19/18)

     

    • Zuschuss: 1. Handelt es sich bei den Zahlungen im Rahmen eines Förderprogramms um nicht steuerbare echte Zuschüsse? 2. Wurde der beantragte Vorsteuerabzug mangels Gegenleistung zu Recht abgelehnt? (FG Baden-Württemberg 20.6.18, 9 K 3596/16; Rev. BFH V R 22/18)

     

    • Sonderbetriebseinnahme: Kann bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung eine vom vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel abweichende Zurechnung von durch eine Betriebsprüfung nachträglich festgestellten Mehrergebnissen bei einer Personengesellschaft durch den Ansatz von Sonderbetriebseinnahmen erfolgen, wenn ein Gesellschafter Vermögenswerte in Form von Bareinnahmen und auf seinem Privatkonto eingelösten Schecks veruntreut? Kann dieser Vorgang einen Betriebsausgabenabzug bei der GbR begründen? (FG Düsseldorf 26.4.18, 11 K 789/14 F; Rev. BFH VIII R 21/18)

     

    • GKV-Beitragsrückerstattung: Mindern die von einer gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms nach § 65a SGB V überwiegend für allgemein gesundheitsfördernde Aktivitäten gezahlten pauschalen Geldprämien als Beitragsrückerstattung den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge? (FG Sachsen 5.4.18 ,8 K 1313/17; Rev. BFH X R 16/18)

     

    • Kleinunternehmer-Besteuerung von Umsätzen aus der Fertigung und dem Halten anlassbezogener Reden: 1. Ist die Fertigung und das Halten einer anlassbezogenen Rede bei Trauerfeiern, Hochzeiten und Taufen eine Darbietung eines ausübenden Künstlers, auf die die Steuerermäßigung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG anzuwenden ist? 2. Ist die Aufteilung von Umsätzen auf ein Einzelunternehmen und eine vom Einzelunternehmer daneben gegründete GbR und die damit verbundene Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO? (FG Rheinland-Pfalz 26.9.17, 3 K 1461/16; Rev. BFH XI R 36/17)
    Quelle: ID 45456936

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