25.10.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · VIII R 21/18
Gesamthandsvermögen, Sonderbetriebseinnahme, Zurechnung, Veruntreuung, Bargeschäft, Entnahme
Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 11:09 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2018, 17:15 Uhr
Kann bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung eine vom vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel abweichende Zurechnung von durch eine Betriebsprüfung nachträglich festgestellten Mehrergebnissen bei einer Personengesellschaft durch den Ansatz von Sonderbetriebseinnahmen erfolgen, wenn ein Gesellschafter Vermögenswerte in Form von Bareinnahmen und auf seinem Privatkonto eingelösten Schecks veruntreut? Kann dieser Vorgang einen Betriebsausgabenabzug bei der GbR begründen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 21/18
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 3 S 1, EStG § 18 Abs 4 S 2
Erledigt durch: Beschluss vom 20.07.2021 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger