10.07.2017 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren, die bei Baumängeln greift, ist angemessen. Sie muss nicht verlängert werden. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das das Institut für Baurecht e. V. im Auftrag des Bundesjustizministeriums angefertigt hat.
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02.12.2025 · Fachbeitrag aus PBP · Haftung
Auf die Abnahme Ihrer eigenen Planungs- und/oder Überwachungsleistungen sollten Sie Wert legen. Weil dann die Gewährleistungsfrist zu laufen beginnt und Sie Ihre Honorarschlussrechnung stellen können. In der Regel müssen Sie die Abnahme einfordern. Manchmal beginnt Ihre Gewährleistungsfrist aber auch ohne Abnahme zu laufen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Hamburg, die rechtskräftig geworden ist, weil der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde des Auftraggebers verworfen hat.
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