24.04.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Honorar
Ein Zusatzhonorar für die Lph 8 wegen einer Bauzeitverlängerung kommt dann in Frage, wenn Sie dazu eine explizite vertragliche Vereinbarung getroffen haben oder wenn der Tatbestand des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) erfüllt ist. Letzteres kommt vor allem in Betracht, wenn die Bauzeitverlängerung so erheblich ist, dass die ursprüngliche Kalkulation des Architektenhonorars hinfällig wird. Was Sie konkret veranlassen müssen, um sich auf § 313 BGB berufen zu können, ergibt ...
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26.04.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Lph 8
„Bildet die Bauüberwachung den Gegenstand des Vertrags, schuldet der Architekt auch insoweit die Verwirklichung eines plangerechten und mangelfreien Bauwerks“. Dieser Leitsatz einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart wirft die Frage wieder auf, ob mit der Bauüberwachung durch das Planungsbüro eine mangelfreie Ausführung auf der Baustelle gesichert werden muss. PBP ordnet die Entscheidung ein und gibt Empfehlungen für die Praxis.
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02.04.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Werkvertragsrecht
Der Architekt ist nicht einem Rechtsberater des Bauherrn gleichzusetzen. Eine allgemeine Rechtsberatung wird vom Berufsbild nicht erfasst, da es insoweit an einer hinreichenden juristischen Qualifikation fehlt. Diese Aussage des BGH hat für Aufsehen und Verunsicherung gesorgt. Was müssen Sie an Beratung leisten und wo sind die Grenzen zur unerlaubten (und nicht versicherten) Rechtsberatung? PBP klärt auf und unterstützt Sie mit Checklisten und Musterschreiben.
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24.04.2024 · Nachricht aus PBP · Vertragsrecht
Um die Verjährungsfrist in Gang zu setzen, bedarf es der Abnahme Ihrer Leistung. Da sich förmliche Abnahmen im Bereich der Architekten- und Ingenieurverträge immer noch nicht vollständig durchgesetzt haben, kommt der konkludenten Abnahme größere Bedeutung zu. Auf diese wollten sich auch zwei Planungsbüros berufen, deren Fälle jetzt vor Gericht verhandelt worden sind. Ein Büro hat gewonnen, eines hat verloren.
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30.04.2024 · Nachricht aus PBP · Honorarrecht
Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Er zeichnet sich dadurch aus, dass ein Erfolg – im Fall der Kündigung ein Teilerfolg – geschuldet wird und nur dieser zu vergüten ist. Das gilt auch bei Abschlagsrechnungen. Dem Auftraggeber steht für geleistete Abschlagszahlungen ein Rückzahlungsanspruch zu, soweit diese den Honoraranspruch des Architekten übersteigen. Dass die Abschlagsrechnung den Leistungsstand richtig wiedergibt, muss der Planer darlegen. Das hat das OLG München ...
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29.11.2023 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Viel zu häufig gehen Planungsbüros voll auf Risiko und erbringen umfangreiche Leistungen, obwohl es weder eine konkrete – schriftliche – Leistungsvereinbarung noch eine entsprechende Honorarvereinbarung gibt. Das gilt nicht nur für Hauptaufträge sondern auch für Nachträge zu Planungsverträgen. Und es kommt die Betroffenen oft teuer zu stehen, die Rechtsprechung ist eindeutig.
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29.11.2023 · Fachbeitrag aus PBP · Haftung
Kostenerhöhungen werfen oft die Frage nach der Haftung des Planers auf. Jüngst musste sich auch das OLG Hamm damit befassen. Seine Aussage lautet: Es ist beileibe nicht so, dass die Differenz, die sich aus einer Kostenermittlung in der Planungsphase und den schlussabgerechneten Kosten ergibt, die Schadenssumme des Auftraggebers ergibt. Erfahren Sie, was stattdessen gilt.
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15.11.2023 · Nachricht aus PBP · Honorarabrechnung
Fragen des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung gehören zu den speziellen Ingenieurleistungen für Bauphysik und unterfallen der Fachplanung durch Sonderfachleute. Sie sind keine Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude. Das hat das OLG Frankfurt a. M. festgestellt.
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18.10.2023 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Bei vielen Projekten kommt es bereits während der Vertragsabwicklung zu Auseinandersetzungen über Inhalt und Höhe der Abschlagsrechnungen. Besonders spannend wird es, wenn die Honorarschlussrechnung vorgelegt wird und dort eine Reihe zusätzlicher Leistungen auftauchen, von denen der Auftraggeber nicht sicher ist, ob er diese beauftragt hatte und das in Rechnung gestellte Honorar vereinbart war. Wehrt er sich, sind Sie in Zugzwang. Die Rechtsprechung weist die entsprechende Beweislast ...
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05.09.2023 · Fachbeitrag aus PBP · Haftung
Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze beziehen sich nur auf solche Pflichtverletzungen, die im Zusammenhang mit einem zu Tage getretenen Baumangel stehen. Sie gelten aber nicht für Fehler, die zu einer Überzahlung von Bauhandwerkern geführt haben. Diese planerfreundliche – aber nicht unumstrittene – Auffassung vertritt das OLG Karlsruhe.
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