27.06.2024 · Nachricht aus PBP · Honorarrecht
Wenn Sie mit „Verbrauchern“ Vertragsbeziehungen eingehen, sollten Sie sich unbedingt mit den §§ 312b, 312c BGB und § 7 Abs. 2 HOAI auseinandersetzen. Sonst droht Ihnen der Verlust von Honoraransprüchen, im Zweifel Ihres gesamten Honorars. Das lehren drei neue Entscheidungen, die allesamt gegen den Planer ausgefallen sind. Die Stichworte lauten Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB), Vertrag nicht im Büro geschlossen (§ 312b BGB) und „Keine Belehrung nach § 7 Abs. 2 HOAI“. Wie Sie diese ...
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27.06.2024 · Nachricht aus PBP · Honorarrecht
Die Bauhandwerkersicherung in § 650f Abs. 1 S. 1 BGB ist ein Honorarsicherungsinstrument, das gegenüber schwierigen Auftraggebern und auch in unsicheren Zeiten wertvolle Dienste leistet. Dass sie endlich auch von den planenden Berufen entdeckt worden ist, zeigt u. a. die Tatsache, dass zuletzt relativ viele „Planerfälle“ vor Gericht gelandet sind. Anlass genug für PBP, Sie mit § 650f Abs. 1 S. 1 BGB und der Rechtsprechung vertraut zu machen. Den Beitrag finden Sie auf pbp.iww.de → ...
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19.06.2024 · Fachbeitrag aus PBP · HOAI 2021
Kleinere Planungsänderungen können Sie einfach im Zeithonorar abrechnen. Sie müssen das Honorar nicht nach den komplexeren Regeln der HOAI berechnen. Das hat das Landgericht Krefeld klargestellt. PBP macht Sie mit dem Urteil und dessen Folgen für Ihr Tagesgeschäft vertraut.
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19.06.2024 · Nachricht aus PBP · Büroführung
Intuitiv, leicht zu bedienen und mit allen Funktionen, die ein Planungsbüro für die wirtschaftliche Büroführung so braucht. Diese Kriterien sollen Büro-Softwareprogramme erfüllen. Weil die Markttransparenz niedrig und der Markt im Umbruch ist, hat der Qualitätsverbund Planer am Bau (PaB) in Kooperation mit PBP eine Nutzerumfrage gestartet. Deren Ergebnisse liegen nun vor. Herausgekommen ist u. a., dass von Seiten der Planer großes Interesse an einem Erfahrungsaustausch besteht.
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19.06.2024 · Nachricht aus PBP · GmbH
In Betriebsprüfungen wird u. a. gecheckt, ob die finanzielle Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers noch im Rahmen des zulässigen ist oder ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Was in 2024 in Planungsbüros zulässig ist, hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe jetzt bekannt gegeben.
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14.06.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Betriebs-Pkw
Die Leasingsonderzahlung kann nicht im Jahr des Abflusses in voller Höhe geltend gemacht werden, sondern muss linear über die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden – und damit dem letzten Steuersparmodell in Sachen Kfz-Leasing die Grundlage entzogen. PBP liefert die Details zur BFH-Entscheidung.
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13.06.2024 · Nachricht aus PBP · Büroführung
65 Planungsbüros aus der gesamten Bundesrepublik sind bei einer feierlichen Veranstaltung am 07.06. von PBP Planungsbüro professionell und der PAON GmbH, einem auf die planenden Berufe spezialisierten Beratungsunternehmern, mit dem branchenspezifischen Arbeitgeber-Siegel „ausgezeichnetes Planungsbüro“ prämiert worden. Sie konnten und können nachweisen, Mitarbeitern hervorragende Arbeitsbedingungen und gute Karrierechancen zu bieten – und dürfen das Siegel jetzt in den Jahren 2024 ...
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06.06.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Wenn Sie mit „Verbrauchern“ Vertragsbeziehungen eingehen, sollten Sie sich unbedingt mit den §§ 312b, 312c im BGB und mit § 7 Abs. 2 HOAI auseinandersetzen. Sonst droht Ihnen der Verlust von Honoraransprüchen, im Zweifel Ihres gesamten Honorars. Das lehren drei Entscheidungen, die allesamt gegen den Planer ausgefallen sind. PBP macht Sie deshalb mit den Honorarfallen vertraut und hilft Ihnen, Honoraransprüche zu schützen.
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29.05.2024 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Oft wird gefragt, ob die Erhöhung von Baukosten aus der Schlussrechnung gegenüber der vorhergehenden Kostenberechnung gleichsam als Schaden gegenüber dem Planungsbüro geltend gemacht werden kann. Die Antwort lautet „in der Regel nein“. Die Gründe haben das OLG Dresden und der BGH jüngst erst wieder vorgetragen.
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29.05.2024 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Die Regelverjährungsfrist beim Werkvertrag für Planung und Bauüberwachung beträgt fünf Jahre. Das hat die Rechtsprechung wiederholt bestätigt. Diese Frist kann durch eine sog. Hemmung verlängert werden mit der Folge, dass Sie länger in der Gewährleistung sind. Die Verjährung hemmende Verhandlungen erfordern dabei einen ernsthaften Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen. Das hat das OLG Köln klargestellt.
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