30.01.2018 · Nachricht aus PBP · In eigener Sache
Für die planenden Berufe hat der Jahreswechsel eine große Zäsur gebracht: Am 01.01.2018 ist das neue Architekten- und Ingenieurrecht im BBG in Kraft getreten. Damit Sie die neuen Regelungen bei neuen Aufträgen auch „vertragstechnisch“ gut umsetzen, unterstützt Sie PBP Planungsbüro Professionell mit einem Mustervertrags-Service zum BGB 2018.
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30.01.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Wichtiges Urteil
Ein ausführender Unternehmer, der sich vertraglich verpflichtet, die Ausführungs-, Werk- und Detailplanung zu erstellen, haftet für seinen Leistungsumfang. Er kann sich bei Mängeln nicht darauf berufen, die Vorleistungen der Planer seien mangelhaft gewesen. Er muss die Vorleistungen dahingehend prüfen, ob sie geeignet sind, ein mangelfreies Werk zu erstellen. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt.
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30.01.2018 · Nachricht aus PBP · Vertragsrecht
Ingenieurbüros, die umfassend mit Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung beauftragt sind und sich auch um Mietereinbauten kümmern müssen, haben insgesamt für die ordnungsgemäße Planung und Bauüberwachung einzustehen. Sie müssen gegenüber den Mietern Beratungsleistungen erbringen, Vorschläge der am Bau Beteiligten würdigen und bauordnungs- bzw. öffentlich-rechtlichen Vorgaben in allen Bereichen einhalten. Das hat das OLG Hamm im Einvernehmen mit dem BGH entschieden.
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24.01.2018 · Nachricht aus PBP · Öffentliche Aufträge
Bei VgV-Vergaben ist sie ab Oktober 2018 zwingend, im Unterschwellenbereich steht sie auch vor der Tür – die e-Vergabe. Bereiten Sie sich auf das elektronische Vergabezeitalter vor und machen Sie sich fit für die Bewerbung um öffentliche Planungsaufträge. Gehen Sie ins „Trainingslager“ und profitieren Sie vom zweitägigen VgV-Training ( vgv-training.de ).
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24.01.2018 · Nachricht aus PBP · VOB/B
Die VOB/B bleibt auch im Zeitalter des seit 01.01.2018 geltenden – neuen – Bauvertragsrechts im BGB unverändert. Es besteht zumindest derzeit kein Aktualisierungsbedarf. Das hat der beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angesiedelte Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) bekanntgegeben.
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23.01.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Architektenrecht
Am 01.01.2018 ist erstmals im BGB ein eigenständiges Architekten - und Ingenieurrecht im BGB in Kraft getreten. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen ab dem Jahr 2018. Der nachfolgende Mustervertrag für den Neubau eines Gebäudes soll die Anwender in die Lage versetzen, einen angemessenen, fairen Vertrag auf der Grundlage des neuen BGB zu vereinbaren. In den Musterverträgen ist die Zielfindungs- und die Zielerreichungsphase in einem Vertrag ...
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22.01.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Öffentliche Aufträge
Ab 18.10.2018 wird die e-Vergabe in VgV-Verfahren für Planungsaufträge Pflicht. Bewerbungen und Angebote können Sie dann nur noch elektronisch abgeben. Das bringt große Erleichterungen, insbesondere wenn Sie die Präqualifizierung nutzen. Zudem eröffnet sich Ihnen ein neues Geschäftsmodell – die Betreuung von Auslobern.
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19.01.2018 · Nachricht aus PBP · Lph 8
Ein Leser fragt: Ein Auftragnehmer möchte seinen Sicherheitseinbehalt durch eine Gewährleistungsbürgschaft ablösen. Er möchte den Betrag in zwei Bürgschaften aufsplitten. Ist das in irgendeiner Form problematisch? Es ist diesbezüglich nichts vertraglich vereinbart.
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12.01.2018 · Nachricht aus PBP · Büroführung
Am 26.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Haben Sie Ihr Planungsbüro schon darauf eingestellt? Sie wissen es nicht genau, weil die Informationen, die Sie sich dazu besorgt haben, für Sie nicht verständlich waren? Dann machen Sie einen Online-Test, den das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht erarbeitet hat.
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10.01.2018 · Fachbeitrag aus PBP · Bauüberwachung aktuell
Ihr Planungsbüro darf von ausführenden Unternehmen verlangen, dass diese Ihnen qualitätssichernde Zertifizierungen zu Produkten und Bauverfahren vorlegen. Das hat das OLG Frankfurt klargestellt. Nutzen Sie diese Entscheidung, um Pflöcke für eine mangelfreie Ausführung zu setzen und für Ihre Bauüberwachung bessere Ausgangsbedingungen zu schaffen.
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