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  • 29.06.2017 · Einzelklauseln · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen

    Terminlicher Ablauf von Planung und Bauüberwachung: Vertragsklausel zur wirtschaftlichen Auftragsabwicklung

    Eine wirtschaftliche Büroführung ist auch dadurch geprägt, dass Sie Personal so einsetzen, dass Ihr Büro optimal ausgelastet ist. Dieses Ziel wird erschwert, wenn Sie von Auftraggebern gedrängt werden, sich im Vertrag auf die Einhaltung fester Termine für die Planung und Bauüberwachung zu verpflichten. Weil das Risiko groß ist, dass Sie auch für die Folgen unverschuldeter Terminverzögerungen gerade stehen müssen, gibt es nur eine Devise: Lassen Sie sich darauf nicht ein, bestehen Sie auf fairen Regelungen. Nutzen Sie dazu die Vertragsklausel von PBP.