25.06.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Umsatzsteuer
Am 29.06. wird im Bundesrat das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ beraten. Alle Welt geht davon aus, dass es durchgeht und zum 01.07.2020 in Kraft tritt. Ein wesentlicher Punkt ist die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent. Von dieser Maßnahme ist auch jedes Planungsbüro tangiert. Erfahren Sie deshalb nachfolgend, was das für Ihre eigenen Rechnungsstellungen bedeutet und für die Rechnungen ausführender Unternehmer, die Sie in der Lph 8 ja prüfen müssen.
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18.06.2020 · Nachricht aus PBP · HOAI
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (MWi) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen“ erarbeitet. Damit reagiert die Bundesrepublik auf das EuGH-Urteil vom 04.07.2019. Darin befinden sich auch wichtige Aussagen, wie die HOAI künftig aussehen soll.
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10.06.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Werkvertragsrecht
Als Planungsbüro gehört es auch zu Ihren Pflichten, Terminpläne aufzustellen. Im Tagesgeschäft ist die Frage aufgetaucht, ob ein Terminplan, der praktisch keine Reserven bzw. Pufferzeiten enthält, überhaupt als mangelfrei einzustufen ist. Hintergrund der Frage ist, dass Planungs- und Bauprozesse fachtechnisch so komplex geworden sind, dass sich dies immer öfter auf die Termine niederschlägt – und Verzögerungen die Folge sind. PBP erklärt Ihnen, wie Sie in dieser schwierigen ...
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10.06.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Lohnsteuer
Bauleiter (Objektüberwacher), die einen Dienstwagen nutzen und seltener ins Büro kommen, weil sie direkt von zu Hause zu den Baustellen fahren, können tausende Euro an Lohnsteuer sparen. Nämlich indem sie den geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Büro nach der 0,002-Prozent-Regelung in § 8 Abs. 2 S. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) bemessen. Das lehrt eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Nürnberg.
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09.06.2020 · Nachricht aus PBP · Vertragsrecht
Wird der Auftraggeber unter Vorschlag von Abnahmeterminen zur Abnahme aufgefordert und entsendet er zum Termin einen mit der Sache befassten Architekten, muss er sich dessen rechtsgeschäftliche Erklärungen im Wege der Anscheinsvollmacht zurechnen lassen. Das hat das OLG Zweibrücken im Einvernehmen mit dem BGH entschieden.
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05.06.2020 · Nachricht aus PBP · Honorarsicherung
Fordern Sie Ihren Auftraggeber auf, binnen einer konkreten Frist eine Bauhandwerkersicherung zu stellen, und drohen Sie, Ihre Leistung einzustellen, wenn er die Sicherheit nicht fristgemäß stellt, haben Sie kein Recht, den Vertrag nach fruchtlosem Fristablauf zu kündigen. Diese – auf den ersten Blick seltsame – Entscheidung hat das OLG Celle im Einvernehmen mit dem BGH getroffen. Ziehen Sie daraus für die Forderung von Bauhandwerkersicherungen nach § 650f BGB die richtigen Schlüsse.
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