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  • 08.11.2016 · Downloads allgemein · Tragwerksplanung · LPH 8/9

    Praktische Fallgestaltungen zu Besonderen Leistungen im Brandschutz

    Die einfache Umsetzung von Brandschutzanforderungen ist von den Grundleistungen der HOAI erfasst. Viele Brandschutzplanungen, die Spezialwissen und Abwägungsprozesse bei Kompensationen erfordern sind nicht von den Grundleistungen der Objekt- und Fachplanung erfasst. Diese Leistungen sind zusätzlich honorarfähig. Lassen Sie sich vom PBP-Fachleistungskatalog inspirieren und rechnen Sie Honorar ab, das Ihnen zusteht. Vergessen sie nicht die Leistungsvereinbarung zu treffen, besser auch die zugehörige Honorarvereinbarung