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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Katalog der Analogleistungen aktualisiert: Das Wichtigste im Überblick

    von Christine Baumeister-Henning, Haltern am See, www.ch-baumeister.de

    | Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ein aktualisiertes Verzeichnis der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen werden in diesem Beitrag vorgestellt. Die aktuelle Analogliste kann auf der Website ( pa.iww.de ) im Download-Bereich unter „Praxishilfen“ aufgerufen werden. |

    Die neuen Analogleistungen

    Die Analogliste der BZÄK wurde um die folgenden Leistungen erweitert: kanalverankerter Kronenaufbau; mehrschichtiger Aufbau verloren gegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung als Vorbereitung zur Aufnahme einer Krone; Entfernung nekrotischen Pulpengewebes; instrumentelle Entfernung eines intraimplantär frakturierten Aufbauelements; virtuelle Implantation mittels DVT.

     

    Kanalverankerter Kronenaufbau

    Die GOZ enthält ähnlich wirkende Leistungen, die jedoch in ihrer Gesamtheit nicht dem kanalverankerten Kronenkernaufbau entsprechen. Die GOZ-Nrn. 2180 und 2195 beschreiben die Leistung „Vorbereitung eines zerstörten Zahneszur Aufnahme einer Krone …“ - bei der GOZ-Nr. 2180 durch eine Aufbaufüllung, bei der GOZ-Nr. 2195 durch einen Stift- oder Schraubenaufbau. Entscheidend für die Analogie ist, dass diese Leistungen nur der Vorbereitung eines Zahns dienen. Wenn jedoch die Krone durch Kompositmaterialien rekonstruiert und mit einem Stift im Wurzelkanal verankert wird, ist dies eine Maßnahme, die in der GOZ nicht beschrieben und deshalb analog berechnet werden kann.