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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Die Gestaltung der Steigerungsfaktoren, Teil 9: chirurgische Leistungen

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR GmbH)

    | Dieser Teil befasst sich mit chirurgischen Leistungen (Nrn. 3160 bis 3250). In der folgenden Tabelle stellen wir gegenüber: Faktor beim 1,0/2,3/3,5-fachen Gebührensatz; Ø des Faktors laut KZBV-Jahrbuch 2016; Ø des bundesweit angesetzten Faktors laut BenchmarkPro Professional DZR GmbH. |

     

    GOZ-Nr.
    Leistungstext
    Faktor 1,0
    Faktor 2,3
    Faktor 3,5
    KZBV - Jahrbuch 2016
    BenchmarkPro Professional DZR GmbH

    3160

    Transplantation eines Zahns einschließlich operativer Schaffung des Knochenbettes

    36,56

    84,08

    127,95

    2,3

    2,4

    3190

    Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion

    15,19

    34,93

    53,15

    2,56

    2,8

    Das BEMA-Niveau der 56c wird erst erreicht bei Berechnung des 3,3-fachen Gebührensatzes.

    3200

    Operation einer Zyste durch Zystektomie, als selbstständige Leistung

    28,12

    64,68

    98,42

    2,51

    2,7

    Das BEMA-Niveau der 56a wird erst erreicht bei Berechnung des 4,5-fachen Gebührensatzes.

    3210

    Beseitigung störender Schleimhautbänder, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

    7,87

    18,11

    27,56

    2,50

    2,6

    Das BEMA-Niveau der 57 wird erst erreicht bei Berechnung des 6,4-fachen Gebührensatzes.

    3230

    Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers, als selbstständige Leistung, je Kiefer

    24,75

    56,92

    86,61

    2,38

    2,3

    3240

    Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs, auch Gingivaextensionsplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, für einen Bereich bis zu zwei nebeneinanderliegenden Zähnen, ggf. auch am zahnlosen Kieferabschnitt

    30,93

    71,15

    108,27

    2,53

    2,6

    Das BEMA-Niveau der 59 wird erst erreicht bei Berechnung des 4,1-fachen Gebührensatzes.

    3250

    Tuberplastik, einseitig

    15,19

    34,93

    53,15

    2,47

    2,7

    Das BEMA-Niveau der 60 wird erst erreicht bei Berechnung des 5,5-fachen Gebührensatzes.

     

    Eine Hilfestellung bei der Formulierung bietet ein für die Praxis individuell erstellter Begründungskatalog. Nachfolgend erhalten Sie zu den o. g. Leistungen beispielhafte Begründungen (Quelle: Begründungsmanager DZR GmbH).