01.06.2005 · Fachbeitrag aus PA · Gesundheitsreform
Zum 1. Juli 2005 tritt eine weitere Stufe der Gesundheitsreform in Kraft: Ab diesem Zeitpunkt werden die Beiträge für Zahnersatz und Krankengeld nicht mehr je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Versicherten selbst, sondern allein vom Versicherten bezahlt. Die ursprünglich bereits zum 1. Januar 2005 geplante private Versicherung des Zahnersatzes wurde bereits vor dem In-Kraft-Treten wieder aus dem Gesetz gestrichen. Dies ist vielen GKV-Patienten nicht bekannt und daher fragen sie in der ...
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01.06.2005 · Fachbeitrag aus PA · Aktuelle Rechtsprechung
Folgender Fall lag dieser Entscheidung zu Grunde: Im Juli 2002 hatten die Eltern eines damals zehnjährigen Jungen, der unter einer Kieferfehlentwicklung litt, einen Zahnarzt aufgesucht. Der Zahnarzt riet ihnen zur Durchführung einer „biofunktionellen Komfort-Therapie“. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass der Junge später unter erheblichen Sprachstörungen leiden würde. Die Behandlung sollte insgesamt 5.280 Euro kosten.
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01.06.2005 · Fachbeitrag aus PA · Beschluss der Clearingstelle
Folgender Befund liegt vor:
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01.06.2005 · Fachbeitrag aus PA · Aktuelle Rechtsprechung
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2004 („Privatliquidation aktuell“ Nr. 7 und 8/2004, S.1f) ist die Diskussion über die Abrechenbarkeit von Materialkosten neu entbrannt. Bei gesondert abrechenbaren Materialkosten stellt sich die Frage, inwieweit Preisnachlässe an den Patienten weitergegeben werden müssen. Im Prinzip ist dies zu bejahen, denn an gesondert abrechenbaren Materialkosten darf der Zahnarzt nichts verdienen, sie sollen für ihn eine Art „durchlaufender ...
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01.06.2005 · Fachbeitrag aus PA · Kostenerstattung
Die Arbeitsgruppe Süd, der die Zahnärztekammern von Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz und Sachsen angehören, haben neue Empfehlungen herausgegeben. Nachfolgend kommentieren wir einige für die tägliche Praxis relevante Beschlüsse.
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01.06.2005 · Fachbeitrag aus PA · Gebührentipp
Die Politur einer Füllung in getrennter Sitzung ist - je nach Flächenanzahl - unter einer der GOZ-Nrn. 206, 208, 210 oder 212 berechenbar. Werden in der Politursitzung keine weiteren Leistungen erbracht, so ist es - falls der Patient dabei in irgendeiner Form beraten wird - unter Umständen günstiger, anstelle einer dieser Positionen die Ä 1 abzurechnen. So erbringt die Berechnung der Ä 1 ein höheres Honorar als beispielsweise
2 x 206, 1 x 208, 206 + 208, 1 x 210, 210 + 206 oder 1 x 212.
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01.06.2005 · Fachbeitrag aus PA · Privatliquidation
Die positive Resonanz unserer Leser auf unseren Test im Januar-Heft nehmen wir zum Anlass, nochmals einige Aussagen zur Abrechnung nach GOZ und GOÄ zu veröffentlichen. Sie sollen wiederum entscheiden, ob sie richtig oder falsch sind. Zusätzlich sollten Sie Ihre Auffassung begründen. Die Auflösung samt Erläuterungen finden Sie auf den Seiten 17 und 18.
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01.06.2005 · Fachbeitrag aus PA · Kostenerstattung
Da die Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend einhellig bestätigt, dass dentinadhäsive Mehrschicht-Rekonstruktionen analog den GOZ-Nrn. 215 ff. berechenbar sind, wird dies auch von den privaten Krankenversicherungen weitgehend akzeptiert. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) dem Landgericht Frankfurt am Main aufgegeben hatte, die analoge Berechenbarkeit dieser Leistung durch Einholung weiterer Sachverständigengutachten aufzuklären, hat letzteres mit Urteil vom 24. November 2004 (Az: 2-16 ...
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