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  • · Rechnungsstellung

    Doppelt bezahlte Rechnung: Ist für die Rücküberweisung von zu viel gezahltem Honorar eine Bearbeitungsgebühr zulässig?

    Bild: ©mohamed Hassan - pixabay.com

    | FRAGE: „Immer wieder kommt es vor, dass Selbstzahler Rechnungen doppelt bezahlen. Das Geld wird selbstverständlich zurücküberwiesen (§ 812 BGB). Kann man für den entstandenen Aufwand (Arbeitszeit) und in Anbetracht der Bankgebühren für Überweisungen eine Bearbeitungsgebühr verlangen? |

     

    Antwort: Ohne gesonderte Vereinbarung sehe ich keine Rechtsgrundlage für eine Bearbeitungsgebühr. Der Aufwand für die Überweisung dürfte sich im Rahmen halten ‒ ebenso wie die Kosten, die von der Bank für eine einzelne Überweisung erhoben werden. Vor diesem Hintergrund gibt es auch keine Entscheidungen der Gerichte. Ich würde sagen, dass die Erhebung von „Gebühren“ in der Praxis sehr unüblich ist. Mir ist zumindest kein Fall dazu bekannt. Rein theoretisch könnte dazu im Rahmen der Vertragsfreiheit eine Regelung getroffen werden. Dann gäbe es eine vertragliche Anspruchsgrundlage. Das habe ich allerdings noch nie gehört. Hinzu kommt, dass ‒ analog zur Ausfallgebühr bei Terminversäumnis ‒ eine konkrete Bezifferung des entstandenen Schadens erforderlich wäre. Angesichts des geringen Schadenswerts dürfte das bei wirtschaftlicher Betrachtung eher nicht infrage kommen.

    beantwortet von RAin und FAin MedR Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg

    Quelle: Ausgabe 11 / 2022 | Seite 1 | ID 48623218