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    Krone während der Garantiezeit verloren ‒ trägt der Zahnarzt die Kosten der Neuanfertigung?

    von Anita Göbel, Hummeltal, dental-consulting.net

    | FRAGE: Wir haben in der Praxis den Fall, dass eine vor sechs Monaten eingegliederte Krone an Zahn 36 bei einem Patienten verloren ging. Die Krone hatte sich während einer Intubationsnarkose im Krankenhaus gelöst, ist herausgefallen und konnte nicht wiedergefunden werden. Es stellt sich nun für uns die Frage, ob wir die Krone auf unsere Kosten anfertigen müssen, ob sie erneut zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden kann oder ob der Patient die neue Krone selbst bezahlen muss? Wie gehen wir hier richtig vor? |

     

    Antwort: Leider herrscht unter Patienten vielfach die Auffassung, dass alles, was Wiederherstellungen und Reparaturen an Zahnersatz betrifft, unter die Garantie/Gewährleistung fällt und von Zahnarzt und Labor kostenlos zu reparieren oder zu erneuern ist. Dies ist nicht immer so.

     

    • Hat der Zahnarzt die Reparatur ‒ wie in Ihrem Beispiel ‒ nicht selbst zu verschulden, so ist die Reparatur (bzw. in Ihrem Fall die Neuanfertigung) auch nicht zulasten des Zahnarztes zu erbringen. Dies sieht anders aus, wenn ein Mangel an dem hergestellten und eingegliederten Zahnersatz (z. B. Facette abgeplatzt, Kronenrand schließt nicht richtig ab usw.) vorliegt. Denn dann ist dieser durch den Zahnarzt und das zahntechnische Labor kostenlos zu beheben bzw. der Zahnersatz komplett neu anzufertigen.