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  • · Fachbeitrag · Laborkosten

    Zahnärztliches Praxislabor ‒ legal und sinnvoll

    von Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, RA und FA MedR, Hamburg, rechtsanwalt-schinnenburg.de

    | Regelmäßig erscheinen in den Medien Berichte über zahnärztliche Praxislabore ‒ zuletzt Anfang Oktober 2019 im ZDF. Dabei entsteht oft der Eindruck, dass Praxislabore vor allem dazu dienen, Patienten abzuzocken. Dabei sind sie auch im Interesse der Patienten sinnvoll. |

    Praxislabore sind keine Handwerksbetriebe

    Bisweilen wird behauptet oder auch nur suggeriert, dass Praxislabore schon grundsätzlich rechtlich zweifelhaft seien. Schließlich werde dort ein Handwerk ausgeübt, für das die Handwerksordnung gelte. Und zwar handele es sich um ein besonderes Handwerk, nämlich ein Gesundheitshandwerk, bei dem besondere Gefahren für Patienten und daher eine Meisterpflicht bestehe. Diese Meisterpflicht verlange, dass entweder der Chef Zahntechnikermeister ist oder zumindest einen Zahntechnikermeister anstellen müsse. Und dieser Meister müsse fast lückenlos anwesend sein, um die Arbeit zu überwachen.

     

    Richtig ist daran, dass für ein gewerbliches Dentallabor eben diese Meisterpflicht besteht. Jedoch greift die Argumentation nicht durch. Denn ein Praxislabor ist rechtlich etwas ganz anderes als ein gewerbliches Labor. Zwar werden in beiden oft die gleichen Arbeiten ausgeführt (Kronen, Prothesen, Reparaturen etc.), jedoch wird vom Zahnarzt kein Außenstehender beauftragt, wie z. B. dann, wenn der Zahnarzt einen Malermeister mit dem Streichen seiner Praxisräume beauftragt. Vielmehr bedient er sich eines oder mehrerer bei ihm angestellter Mitarbeiter, die in seinem Auftrag und unter seiner fachlichen Kontrolle Hilfsarbeiten für seine zahnärztliche Behandlung ausführen.