29.03.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Prothetikregress: Zahnärztin muss Schadensersatz leisten, weil sie eine Nachbesserung abgelehnt hat
Bei der Behandlung „schwieriger Patienten“ sollte man sich sich gut überlegen, wenn man eine Nachbesserung ablehnt. Dies zeigt ein Urteil des SG Hannover vom 21. Oktober 2015 (Az. S 35 KA 15/12, Abruf-Nr. 146705 ).
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