27.09.2017 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
LSG Bayern: Die Krankenkasse musste eine Tumorpatientin mit Implantaten versorgen
Das Landessozialgericht (LSG) Bayern hat am 27.06.2017 (Az. L 5 KR 260/16, Abruf-Nr. 196241 ) über die medizinische Notwendigkeit einer implantatgetragenen prothetischen Versorgung bei einer Tumorpatientin entschieden. Der Fall: Ein Oralchirurg reichte für eine Patientin Heil- und Kostenpläne für eine ausnahmsweise indizierte implantologische Versorgung wegen einer vorherigen Tumortherapie ein. Die Kasse gab ein Gutachten bei einem Zahnarzt in Auftrag, der eine konventionelle Versorgung für ausreichend hielt.
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