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  • 11.01.2018 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Landgericht Duisburg: Unklare Bedingungen gehen zulasten der Versicherung

    Unklare Versicherungsbedingungen gehen zulasten der Versicherung. So hat das Landgericht Duisburg in einem Fall entschieden, in dem der Versicherungsvertrag des Patienten einer Zahnarztpraxis folgenden Hinweis enthielt: „Erstattungsfähig sind nur Gebühren, die den jeweils gültigen Gebührenordnungen entsprechen“ (Landgericht Duisburg, Urteil vom 14.02.2017, Az. 1 O 86/16, Abruf-Nr. 194922 ). Dies war aus Sicht des Landgerichts nicht eindeutig formuliert.