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  • · Praxisfall

    Schienentherapie einer Funktionsstörung korrekt abrechnen

    Bild: ©auremar - stock.adobe.com

    von Yvonne Lindner, ZMV, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de

    | Unser Praxisalltag ist nicht nur von Kariesdiagnostik mit Füllungstherapien oder der Behandlung von Parodontitis geprägt, sondern auch durch eine erhebliche Anzahl von Patienten mit Funktionsstörungen. Dieser Praxisfall erläutert Ihnen die Abrechnungsmodalitäten bei einem funktionsauffälligen Patienten mit weiterführender Schienenbehandlung. |

    CMD-Screening, Funktionsdiagnostik und -therapie

    Generell besteht keine Pflicht, bei jedem Patienten einen umfassenden Funktionsbefund zu erfassen. Jedoch sieht es Prof. Dr. med. dent. Reiner Biffar von der Universitätsmedizin Greifswald als „Pflicht des Behandlers“ an, funktionsauffällige Patienten zu selektieren und im Anschluss ggf. eine weiterführende Funktionsdiagnostik durchzuführen (vgl. Thüringer Zahnärzteblatt 01 | 02/2019, online unter ogy.de/g2ud). Diese Pflicht ergibt sich, unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten, gleichsam aus der Pflicht des Behandlers, die zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards einzuhalten.

     

    Somit ist das CMD-Screening unerlässlich, um funktionsauffällige Patienten lege artis zu behandeln. Nach positivem CMD-Screening gilt es dann, den Patienten über eine weiterführende Funktionsdiagnostik aufzuklären. Welche Möglichkeiten sich für Screening und Funktionsdiagnostik bieten, lesen Sie in PA 05/2019, Seite 9 sowie in PA 03/2022, Seite 11 unter iww.de/pa). Ist nach einem positiven CMD-Screening die Funktionsanalyse ebenfalls positiv, erfolgt eine Funktionstherapie, Details hierzu in PA 04/2020, Seite 17.