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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Provisorische Versorgungen im Notdienst ‒ so rechnen Sie ab!

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Im Notdienst erlebt man häufiger die Situation, dass sich provisorische Versorgungen für Kronen und Brücken gelöst haben und ‒ ebenfalls provisorisch ‒ wiederbefestigt werden müssen. Hier stellt sich dann die Frage nach der Abrechnung. Im folgenden Praxisfall erklären wir die Berechnung provisorischer Kronen- und Brückenversorgungen. |

    Der Praxisfall

    Ein 75-jähriger GKV-Versicherter stellt sich im Vertretungsdienst mit einer zerbrochenen provisorischen Brücke 13, 12‒22 vor (bei laufender prothetischer Neuanfertigung beim Hauszahnarzt). Zudem hat sich die provisorische Krone an Zahn 27 gelöst und ebenso die implantatgetragene Krone an 26. Da die implantatgetragene Krone an 26 erst vor drei Monaten eingegliedert wurde und noch in der Gewährleistungszeit liegt, wird diese nur temporär wiederbefestigt. Das zerbrochene Brückenprovisorium 13, 12‒22 ist irreparabel und muss neu hergestellt werden. Die provisorische Krone an Zahn 27 wird temporär wiederbefestigt.

     

    • Behandlungsablauf
    Datum
    Zahn
    BEMA
    GOZ

    14.01.

    Patient stellt sich im Notdienst vor mit

    • zerbrochener provisorischer Brücke 13, 12‒22,
    • gelöster provisorischer Krone 27
    • lockerer implantatgetragener Krone 26

    Symptombezogene Untersuchung und Beratung sowie Aufklärung über Kosten Wiederbefestigung

    Ä1

    Zuschlag Notdienst Sonntag

    03

    Schriftliche Privatvereinbarung und privater Heil‒ und Kostenplan

    0030

    13, 12‒22

    Zurücksetzen der provisorischen Brücke für Abformung für Erneuerung

    OK

    Abformung Alginat zur Herstellung einer provisorischen Versorgung (im direkten Verfahren)

    Mat

    13, 12‒22

    Hochglanzpolitur der provisorischen Brückenversorgung Chairside

    BEB

    13, 12‒22

    Temporäres Eingliedern der neu hergestellten provisorischen Versorgung

    2270 + 2 x 5120 + 5140

    27

    Entfernen eines Frakturstückes aus der provisorischen Krone

    BEB

    27

    Temporäres Wiederbefestigen der provisorischen Krone (alio locco)

    § 6 (1) GOZ

    26

    Entfernen weicher Beläge

    4050

    26

    Röntgenologische Kontrolle Sitz des Abutments

    Ä5000

    26

    Temporäres Wiederbefestigen der implantatgetragenen Krone

    § 6 (1) GOZ

    Schreiben für Hauszahnarzt über durchgeführte Behandlung

    Ä70