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  • · Fachbeitrag · Parodontologie

    Einbringen von Knochenersatzmaterial im Rahmen einer chirurgischen Parodontaltherapie

    von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Regenerative Maßnahmen im Rahmen einer chirurgischen Parodontaltherapie dienen dazu, die Entzündungen und die damit verbundenen Abbauvorgänge des Knochens zu stoppen. Der Praxisfall erklärt die Abrechnung für das Einbringen von Knochenersatzmaterial und Membranen. |

    Ausgangssituation und Therapieplanung

    Ein privat versicherter 55-jähriger Patient hat bereits eine PAR-Therapie nach der S3-Leitlinie bis einschließlich der antiinfektiösen Therapie erhalten. Bei der Befundevaluation werden an den Zähnen 26 und 27 Taschentiefen von 7 mm befundet und der Patient wird über die Notwendigkeit der chirurgischen Parodontaltherapie aufgeklärt. In diesem Zusammenhang sollen an den Zähnen 26 und 27 zur besseren Regeneration Knochenersatzmaterial und eine Membran eingebracht werden.

     

    MERKE | Das Einbringen von Knochenersatzmaterial im Rahmen der chirurgischen Parodontaltherapie beim gesetzlich versicherten Patienten kann mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn schriftlich gemäß § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag ‒ Zahnärzte (BMV-Z) privat vereinbart werden. Voraussetzung für die chirurgische Parodontaltherapie ist die Befundevaluation nach antiinfektiöser Therapie und das Anzeigen der chirurgischen Parodontaltherapie bei der gesetzlichen Krankenkasse.