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  • · Fachbeitrag · Konservierende Leistungen

    Speicheldichter Verschluss: Abrechnung nach GOZ und BEMA in vier Fallbeispielen

    von Angelika Schreiber, Hockenheim

    | In bestimmten Fällen ist die Versorgung mit einem temporären speicheldichten Verschluss auch mit GKV-Patienten privat vereinbarungsfähig ( PA 07/2019, Seite 12 ). Dieser Beitrag vergleicht in vier Fallbeispielen die Abrechnungsmöglichkeiten der Nr. 2020 GOZ und der BEMA-Nr. 11/pV. |

    1. Patient auf Durchreise

    Ein Patient auf der Durchreise stellt sich mit Beschwerden vor. Bei Privatpatienten kann der speicheldichte Verschluss mit den Begleitleistungen liquidiert werden. Bei GKV-Patienten kann der pV/BEMA-Nr. 11 zum Quartalsende abgerechnet werden, da der Patient vom Hauszahnarzt weiterbehandelt wird.

     

    • Beispiel 1: Patient auf der Durchreise erscheint mit Beschwerden an Zahn 25
    Sitzung
    Zahn/Region
    Leistungstext
    GOZ/GOÄ-Nr.
    BEMA-Nr.

    19.06.

    regio 25

    Symptombezogene Untersuchung

    1 x Ä5

    Beratung

    1 x Ä1

    1x Ä1

    25

    Röntgenaufnahme (25 Approximalkaries)

    Rö2

    1 x Ä5000

    25

    Infiltrationsanästhesie

    0090 (plus Mat.-Kosten)

    1 x I

    25

    Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Stillung einer übermäßigen Papillenblutung)

    1 x 2030

    1 x bMF

    25

    Exkavieren des kariösen Dentins und provisorischer Verschluss (speicheldicht)

    1 x 2020

    1 x pV