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  • · Fachbeitrag · Der Praxisfall

    Die Abrechnung der Leistungen bei einer Knochendefektauffüllung nach Wurzelspitzenresektion

    | In diesem Praxisfall wird die korrekte und vollständige Abrechnung der Knochendefektauffüllung nach einer Wurzelspitzenresektion (WSR) an Zahn 11 aufgezeigt. Nach den aufgelisteten Leistungen folgen Erläuterungen zu einzelnen Ziffern. |

     

    Datum
    Zahn
    Behandlung
    GOZ-/GOÄ-Nr.

    02.05.2013

    11

    Symptombezogene Untersuchung an schmerzhaftem Zahn

    Ä5

    11

    Röntgenaufnahme, Befund: apikale Entzündung am wurzelgefüllten Zahn

    Ä5000

    Beratung über das weitere Vorgehen (Dauer etwa acht Minuten); 
der Patient entscheidet sich für Wurzelspitzenresektion und wenn 
nötig auch Knochendefektauffüllung

    Ä1

    11

    Oberflächenanästhesie

    0080

    11

    Infiltrationsanästhesie (2 x) Begründung: lange Dauer

    2 x 0090

    Materialkosten Anästhetikum gemäß § 4 Abs. 3 GOZ

    xxx

    11

    Wurzelspitzenresektion

    3110

    OP-Zuschlag

    0500

    11

    Einbringen von Emdogain

    4110

    Materialkosten Emdogain gemäß § 4 Abs. 3 GOZ

    xxx

    12-21

    Einfache Hautlappenplastik

    Ä2381

    Materialkosten atraumatisches Nahtmaterial gemäß § 10 GOÄ

    xxx

    11

    Röntgenaufnahme

    Ä5000

    03.05.2013

    11

    Kontrolle der Wunde

    3290

    06.05.2013

    11

    Wundkontrolle

    3290

    13.05.2013

    11

    Nähte entfernt und Lösung aufgetragen

    3300

     

    Erläuterungen

    2. Mai

    Die GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung) kann je durchgeführter Untersuchung abgerechnet werden. Die Röntgenaufnahme nach der GOÄ-Nr. 5000 ist ebenfalls je erbrachter Aufnahme abrechenbar.