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  • 02.12.2014 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Musterschreiben zur Abrechnung der GOZ-Nr. 6090

    | Fast regelmäßig wird die GOZ-Nr. 6090 (Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase, einschließlich Retention, je Kiefer) nicht erstattet. Die Kostenerstatter berufen sich oft fälschlicherweise auf drei Argumente: 1. Die GOZ-Nr. 6090 kann erst ab 18 Jahren abgerechnet werden. 2. Die GOZ-Nr. 6090 kann nur insgesamt einmal pro Kiefer abgerechnet werden. 3. Die GOZ-Nr. 6090 ist nicht neben den GOZ-Nrn. 6060 bis 6080 abrechenbar. Kein Argument trifft zu. |