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  • · Verlangensleistungen

    In-Office-Bleaching und intrakanaläres Bleaching ‒ wie abrechnen?

    Bild: ©madeinitaly4k - stock.adobe.com

    | FRAGE: „In Ihrem Beitrag über Bleachingverfahren (PA 11/2019, Seite 10) nennen Sie aus Platzgründen nur ein Abrechnungsbeispiel für das Home-Bleaching. Wie sähe denn die Abrechnung für das In-Office-Bleaching und das intrakanaläre Bleaching aus?“ |

     

    Antwort: Auch für diese beiden Verfahren sind jeweils die Ä1 für die Beratung und die Nr. 0030 GOZ für den Heil- und Kostenplan (HKP) zu berechnen. Die eigentliche Bleaching-Leistung und die Zahnfarbbestimmung als deren Begleitleistung werden jeweils nach § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet.

     

    • Beispiel: In-Office-Bleaching (weitere Leistungen sind möglich und zusätzlich berechnungsfähig)
    Datum
    Zahn
    Leistung
    GOZ

    10.10.

    Beratung über die verschiedenen Bleachingverfahren, Behandlungsablauf und Kosten

    Ä1

    Aufstellen eines Kostenvoranschlages für gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 GOZ medizinisch nicht notwendige Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ

    0030

    12.10.

    OK/UK

    individuelle Zahnfarbbestimmung auf Wunsch nach § 2 Abs. 3 gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend Nr. 2197 GOZ (adhäsive Befestigung)

    2197a

    OK/UK

    Anlegen gingiva protector und auftragen des Bleichgels, Aktivierung mittels spezieller UV-Lampe auf Wunsch nach § 2 Abs. 3 GOZ gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend Nr. 9100 GOZ (Augmentation des Alveolarfortsatzes, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich)

    2 x 9100a

    Verbrauchsmaterial: Bleachinggel

    Mat.

    OK/UK

    Kontrolle Zahnfarbe nach Anwendung Bleachingschiene auf Wunsch nach § 2 Abs. 3 GOZ gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend Nr. 2197 GOZ adhäsive Befestigung

    2197a

     

     

    • Beispiel: intrakanaläres Bleaching (weitere Leistungen sind möglich und zusätzlich berechnungsfähig)
    Datum
    Zahn
    Leistung
    GOZ

    22.10.

    Beratung intrakanaläres Bleaching an Zahn 12,11, Behandlungsablauf und Kosten

    Ä1

    Aufstellen eines Kostenvoranschlages für gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 GOZ medizinisch nicht notwendige Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ

    0030

    30.10.

    .

    12,11

    individuelle Zahnfarbbestimmung auf Wunsch nach § 2 Abs. 3 gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend Nr. 2197 GOZ (adhäsive Befestigung)

    2197a

    12,11

    Anlegen von Kofferdamm, Eröffnung der Kavität und des Wurzelkanaleingangs. Konditionierung und Einbringen des Bleichgels in die Kavität, provisorischer Verschluss auf Wunsch nach § 2 Abs. 3 GOZ gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend Nr. 2060 GOZ (Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterial, einflächig)

    2 x 2060

    Verbrauchsmaterial: Bleachinggel

    Mat.

    05.11.

    12,11

    Kontrolle Zahnfarbe nach Anwendung Bleachingschiene auf Wunsch nach § 2 Abs. 3 GOZ gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend Nr. 2197 GOZ adhäsive Befestigung

    2197a

    12,11

    Patient ist mit Ergebnis zufrieden

    12,11

    Anlegen von Kofferdamm Eröffnung der Kavität und Entfernung des Bleichgels auf Wunsch nach § 2 Abs. 3 GOZ gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend Nr. 2110 GOZ (Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischen Füllungsmaterial, dreiflächig

    2 x 2110a

    12,11

    Kompositfüllung einflächig ‒ palatinal Leistung auf Wunsch nach § 2 Abs. 3 GOZ

    2 x 2060

     

    beantwortet von Isabel Baumann, praxiskonzept-baumann.de

    Quelle: ID 46268052