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Wie ist ein laborgefertigtes Provisorium zu berechnen?
FRAGE: „Wie berechne ich ein laborgefertigtes Provisorium mit einer nur achtwöchigen Tragedauer?“
Antwort: Bei einer geplanten Tragedauer unter drei Monaten kann nicht auf die originären Nrn. 7080/7090 GOZ zurückgegriffen werden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Die Abrechnungsbestimmung verweist auf die Nrn. 2260, 2270, 5120 und 5140 GOZ. Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt hier die Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ.
Quelle: Ausgabe 05 / 2026 | Seite 1 | ID 50693625