· Nachricht · Privatvereinbarung
Ist ein Kofferdam bei einer Wurzelfüllung mit gesetzlich versicherten Patienten privat vereinbarungsfähig?
FRAGE: Kann ich Kofferdam bei einer Wurzelfüllung privat mit einem gesetzlich versicherten Patienten vereinbaren?
Antwort: Das Anlegen von Spanngummi bzw. Kofferdam nach der Nr. 2040 GOZ ist mit gesetzlich Versicherten dann vereinbarungsfähig, wenn diese Leistung im Zusammenhang mit der Erbringung von vertragszahnärztlichen Leistungen nicht erforderlich ist. Bei einer nach Kassenrichtlinien ausgeführten endodontischen Behandlung ist das Anlegen von Kofferdam nicht erforderlich. Daher ist es möglich, dies privat zu vereinbaren und mit Nr. 2040 GOZ zu berechnen.
Quelle: ID 50842197