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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Erstellung einer Krone auf Implantat an einem Tag: Ist das zweimalige Lösen der Deckschraube zweimal berechenbar?

    | FRAGE: „Wir stellen Kronen direkt in der Praxis her ‒ auch Kronen auf einem Implantat. Dazu ist es nötig, zweimal an einem Tag die Deckschraube zu lösen und nach Anprobe des Verbindungselements die Deckschraube wieder einzuschrauben. Die Nr. 9050 GOZ ist aber nur einmal berechnungsfähig. Oder gibt es doch eine Möglichkeit, die Leistung abzurechnen?“ |

     

    Antwort: In der zweiten Abrechnungsbestimmung zur Nr. 9050 GOZ steht: „Die Leistung nach der Nummer 9050 ist je Implantat höchstens dreimal und nur höchstens einmal je Sitzung berechnungsfähig“ . Sie könnten also die Nr. 9050 auch zweimal an einem Tag in zwei getrennten Sitzungen berechnen. In unserer Praxis planen wir das auch so entsprechend ein. Der Patient verlässt die Praxis zwischen den Terminen. Die Leistung wäre auch am nächsten Tag denkbar. In der Leistungserfassung ist die Eingabe einer zweiten Sitzung möglich. Prüfen Sie bitte, ob die zweite Sitzung auch auf dem Rechnungsdruck erscheint. Falls dies nicht der Fall ist, schreiben Sie einen erklärenden Text dazu.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2025 | Seite 1 | ID 50372981