· Nachricht · Prävention
Patient wünscht alle acht Wochen eine PZR – was tun?
FRAGE: „Wir haben in unserer Praxis einen privat versicherten Patienten, der gerne alle acht Wochen zur professionellen Zahnreinigung (PZR) kommen möchte. Haben Sie Erfahrungen damit, ob dies von den Kostenträgern toleriert wird? Sollte ich einen entsprechenden Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen und eine Bestätigung einholen?“
Antwort: Rein gebührenrechtlich gibt es keine zeitliche Beschränkung bei der Berechnung der Nr. 1040 GOZ. Erfahrungsgemäß enthalten die Versicherungsverträge jedoch Einschränkungen (z. B. zweimal im Jahr). Darauf sollte man den Patienten in diesem Fall hinweisen. Eine schriftliche Vereinbarung ist im Hinblick auf zu erwartende Erstattungsprobleme empfehlenswert. Wie bei jeder anderen Behandlung entscheidet der Behandler, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder nicht. Ist die Notwendigkeit gegeben, können Sie hier entsprechend begründen.
Wird die Behandlung dennoch nicht vollständig erstattet, ist eine schriftliche Vereinbarung für jede einzelne PZR-Sitzung ratsam. Da der Patient offenbar die PZR in solch kurzen Abständen wünscht, handelt es sich ggf. um eine Leistung auf Verlangen nach § 2 Abs. 3 GOZ (sofern keine medizinische Indikation vorliegt).