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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Versorgung mit „Snap on Smile“

    | FRAGE : „Bekommt der Patient einen Festzuschuss zu einer Versorgung mit Snap on Smile als provisorischer Versorgung?“ |

     

    Antwort: „Snap on Smile“ ist eine herausnehmbare provisorische Versorgung, die im Gegensatz zu einem Langzeitprovisorium ohne Präparation der Nachbarzähne auskommt. Der Patient hat als Regelversorgung beispielsweise bei Fehlen eines Frontzahns Anspruch auf eine provisorische Prothese. Ob allerdings ein Festzuschuss für ein „Snap on Smile“ Provisorium gewährt wird, liegt in der Entscheidung der Krankenkassen, da unterschiedliche Auffassungen einzelner KZV-Bereiche existieren. Es ist daher zu empfehlen, einen HKP zur Genehmigung an die Krankenkasse zu versenden. Abgerechnet wird diese provisorische Versorgung als Analogleistung.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2024 | Seite 1 | ID 49551638