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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Sie fragen - wir antworten

    | In diesem Beitrag beantworten wir Fragen unserer Leser zur Abrechnung einer Zirkonarbeit und von Prothesenzähnen. |

    Wie kann ich eine Zirkonarbeit abrechnen?

    Frage: „Bei einem Patienten wird eine Zirkonarbeit angefertigt. Das Gerüst wird von einem Depot mit anhängendem Labor geliefert und im Eigenlabor ausgearbeitet und verblendet. Das Depot verschickt keine XML-Dateien. Kann ich das Gerüst über Eigenlabor berechnen? Oder muss ich den Originalpreis des Depots einsetzen? Wie kann ich dann das Ausarbeiten berechnen?“

     

    ANTWORT: In § 7 des BEL II heißt es: „Fremdleistungen dürfen nicht als Eigenleistungen ausgewiesen werden. Werden Fremdleistungen - auch Teilleistungen - abgerechnet, so ist eine Kopie der Originalbelege der herstellenden zahntechnischen Labore den Abrechnungen beizufügen. Bei der Erstellung der Rechnung ist mindestens die Kurzbezeichnung der einzelnen Leistung gemäß Anlage 2 zum bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis anzugeben.“ Demnach können Sie nur die Ausarbeitung abrechnen.