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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Schraubkanäle wieder mit Kunststoff auffüllen

    | FRAGE: „Wenn nach Wiedereingliederung einer implantatgetragenen Brücke die Schraubkanäle wieder mit Kunststoff aufgefüllt werden, ist das mit der Gebühr nach Nr. 5110 GOZ abgegolten?“ |

     

    ANTWORT: Der Verschluss des Schraubkanals bei implantatgetragenen Kronen oder Brücken ist bei der Neuanfertigung jeweils mit der Gebühr abgegolten. Wenn aber im Reparaturfall die implantatgetragenen Arbeiten wieder befestigt und die Schraubkanäle verschlossen werden, ist anstatt der Nr. 5110 GOZ die Nr. 2320 GOZ je Krone oder Brückenanker abzurechnen.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2025 | Seite 1 | ID 50586487