· Fachbeitrag · Leserforum
Scan nach bzw. während einer Implantation
| FRAGE: „Nach der Implantation, bevor unser Chef zunäht, scannt er mit Abutment, um im Labor individuelle Heilkappen herstellen zu lassen. Danach wird das OP-Gebiet normal vernäht. Zur Freilegung der Implantate werden dann die individuellen Heilkappen eingesetzt und die Gingiva darum adaptiert. Nun meine Frage: Gibt es etwas, das ich hier zusätzlich berechnen könnte (evtl. analog)? Oder ist außer dem Scan und der individuellen Heilkappe alles in den entsprechenden GOZ-Positionen enthalten?“ |
Antwort:
- Vor der Implantation: 4 x Nr. 0065 GOZ (Vorscan OK, UK gesamt)
- Nach der Implantation: 1 x Nr. 0065 GOZ mit Abutment, danach Entfernen, fachgerechte Montage der Verschluss-/Abdeckschraube, gedeckte Einheilung, PC-gestützte Auswertung der Scandaten gem. § 6 Abs. 1 GOZ (s. BZÄK), Übermittlung der Scandaten mit allen erforderlichen Patientendaten an das Labor gem. § 9 GOZ (z. B. BEB-Nr. dafür gestalten)
- Am Tag der Freilegung: Die Freilegung nach Nr. 9040 GOZ beinhaltet neben der chirurgischen Entfernung der das Implantat überdeckenden Gingiva auch den Austausch von Verschluss-/Abdeckschraube gegen konfektionierte Gingivaformer oder individuell hergestellte Heilkappen. Wird neben der Freilegung eine besondere Form der Hautlappenplastik durchgeführt, um das Emergenzprofil speziell zu gestalten, können ggf. die Nrn. 2381/2382 plus OP-Zuschlag aus der GOÄ hinzukommen.
Werden bei Verwendung konfektionierter Gingivaformer in einer späteren Sitzung diese nochmals ausgetauscht, um das Emergenzprofil vor der definitiven rekonstruktiven Phase noch zu verbessern, kann dies über eine Analogposition abgerechnet werden.
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9060a Maßnahmen zur Verbesserung des Emergenzprofils vor der definitiven rekonstruktiven Phase entsprechend Nr. 9060 GOZ Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall. |