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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Privatliquidation: Sie fragen ‒ wir antworten!

    | In diesem Beitrag beantwortet die PA-Redaktion wie gewohnt Fragen von Lesern zur Abrechnung ihrer Leistungen von allgemeinem Interesse. Diesmal geht es um folgende Fragen: +++ Aufwendiges Mehrfachabdruckverfahren bei einer totalen OK-/UK-Prothese: Ist der Mehraufwand abrechenbar? +++ Wie kann ich das Legen von Kofferdam nach GOZ-Nr. 2040 beim GKV-Patienten abrechnen? |

    Aufwendiges Mehrfachabdruckverfahren bei einer totalen OK-/UK-Prothese: Ist der Mehraufwand abrechenbar?

    Frage: „Ich habe eine Frage zu Unterfütterungen bzw. Funktionsabdrücken zur Herstellung einer totalen OK-/UK-Prothese. Bei uns werden Unterfütterungen in einem Mehrfachabdruckverfahren mit Polyäthermassen unterschiedlicher Konsistenz erfolgreich durchgeführt. Dabei wird zuerst ein Unterfütterungsabdruck bei vorhandener UK-/OK-Totale mit dem dickflüssigeren Abdruckmaterial genommen. Nach Aushärtung wird das Material mit einem dünnfließenden korrespondierenden Abdruckmaterial bestrichen und erneut ein Unterfütterungsabdruck genommen. Die Prothese liegt dem Kiefer danach exakt an. In manchen Fällen ist noch ein dritter Abdruck ‒ erneut mit dem dünnfließenden Abdruckmaterial ‒ nur am Funktionsrand notwendig. Das Ergebnis ist meistens sehr gut.

     

    Der zeitliche Aufwand für diesen Abdruck ‒ den wir oft auch bei der Herstellung einer TO/TU nehmen ‒ übersteigt allerdings das Wirtschaftlichkeitsgebot für GKV-Versicherte erheblich. Wie kann ich beim GKV-Patienten diese Abdruckweise zur Herstellung einer TO/TU abrechnen? Eventuell als Direktabrechnung?“