· Nachricht · Laserbehandlung
Lasereinsatz bei einer Frenektomie – wie abrechnen?
FRAGE: „Bei einer gesetzlich versicherten (GKV-)Patientin muss eine Frenektomie gemacht werden. Dabei soll unser Laser zum Einsatz kommen. Muss ich hierfür eine Privatvereinbarung nach § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) oder eine Mehrkostenvereinbarung treffen?“
Antwort: Eine Mehrkostenvereinbarung ist hier nicht zulässig. Zuzahlungen zu Vertragsleistungen außer in den gesetzlich geregelten Fällen im Bereich der Füllungstherapie und prothetischer Leistungen sind nicht möglich. Wird eine im BEMA beschriebene Leistung mittels Laser erbracht, so ist der Lasereinsatz mit der zugrunde liegenden Leistung abgegolten oder aber die gesamte Behandlung wird nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z zur Privatleistung. Dann müssen allerdings auch sämtliche Begleitleistungen (z. B. die Anästhesien, Nachbehandlungen etc.) privat vereinbart werden. Dem Versicherten muss die Wahlmöglichkeit gegeben werden, ob die Behandlung mittels Laser oder konventionell durchgeführt werden soll.
PRAXISTIPP —
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