Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kinderzahnheilkunde

    Wie ist die Entfernung einer frakturierten Zahnscherbe im Notdienst zu berechnen?

    FRAGE: „Im Notdienst haben wir bei einem Kind (privat versichert) eine frakturierte Zahnscherbe entfernt. Diese hing nur noch am Zahnfleisch fest. Der Zahn musste auch vorerst nicht mit einer Füllung versorgt werden. Was können wir berechnen? Eine Extraktion ist es ja nicht wirklich.“

     

    Antwort: Das Entfernen einer frakturierten Zahnscherbe können Sie mit der Nr. Ä2009 (Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers) berechnen. Die Zahnscherbe ist kein fester Bestandteil des Zahnes mehr und ist durch die reizende und störende Verankerung am Zahnfleisch gebührenrechtlich als Fremdkörper einzuordnen. Etwaige Anästhesien können zusätzlich berechnet werden.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2026 | Seite 1 | ID 50683580